Für Kinder unter 18 Jahren besteht keine Zuzahlungspflicht.
Patienten über 18 zahlen eine Zuzahlung in Höhe von 10% pro Verordnung und 10€ für die Praxis.
Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung entfällt der Anteil, den die Krankenkasse übernimmt.